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Eine der am weitest verbreiteten Formen der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.
Bei den Uelzener Versicherungen dient dafür die Basis-Rente als Grundlage. Der Arbeitgeber schließt die Versicherung für den Arbeitnehmer ab, der dadurch den Vorteil genießt, dass Beiträge, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeldumwandlung oder vom Arbeitgeber als Gehaltszulage geleistet werden, gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Steuerfreiheit besteht bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2009 entspricht dies einem Betrag von 2.592 Euro im Jahr (216 Euro im Monat). Dieser Höchstbetrag erhöht sich um weitere 1.800 Euro, die dann allerdings sozialabgabenpflichtig sind, sofern der Arbeitgeber eine Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 2004 erteilt.
Die notwendigen Zusatzvereinbarungen finden Sie an den Anträgen der Uelzener Versicherungen - sprechen Sie uns einfach an.