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Datum:04.02.2012

Rentenversicherung

Basis-Rente
Wir alle wissen, dass eine private Alterszusatzversorgung unerlässlich ist. Um die Finanzierung für die ohnehin schon sehr belasteten Arbeitnehmer zu erleichtern, werden die Beiträge zur Basis-Rente von der Steuer befreit! Bereits 66 Prozent der Beiträge sind im Jahr 2008 steuerfrei und dieser Anteil am Rentenbeitrag steigt jährlich um zwei weitere Prozentpunkte.Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Lebenslange garantierte monatliche Rentenzahlung
  • Beiträge steuerlich absetzbar => Steuerersparnis in den aktiven Berufsjahren
  • Variabler Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr
  • Keine Gesundheitsfragen
  • "Hartz IV-sicher" - d.h. der Staat kann bei Arbeitslosigkeit nicht auf die Versicherung zugreifen
  • Hinterbliebenenversorgung zusätzlich möglich

Grundfähigkeitsrente kann eingeschlossen werden.

Klassische Rente
Auch die klassische Rentenversicherung bietet einen sicheren Schutz im Alter. Anders als bei der Basisrente können die Beitragszahlungen zwar nicht steuerlich geltend gemacht werden, aber auch hier gibt es klare Vorteile:

  • Lebenslange garantierte monatliche Rentenzahlung
  • Nur geringe Besteuerung bei Rentenbezug
  • Variabler Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr
  • Kapitalwahlrecht
  • Rückzahlung der Beiträge im Todesfall an Hinterbliebene

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