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Die Auslandreise mit Hund kann schnell zu ärgernissen führen - zumindest, wenn man sich nicht im Vornherein über die gültigen Reisebestimmungen informiert. Innerhalb der Europäischen Union muss immer ein vom Tierarzt ausgestellter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Darin wird Folgendes festgehalten: Eine gültige Impfung gegen Tollwut und der Nachweis einer Mikrochip-Kennzeichnung bzw. einer Tätowierung.
Für einige Länder gelten allerdings Ausnahmeregelungen. So brauchen Hunde, die mit ihren Haltern nach Irland, Malta, Schweden oder Großbritannien reisen, zusätzliche Nachweise - zum Beispiel einen Bluttest, der die Tollwutimpfung bestätigt, sowie Nachweise einer Behandlung gegen Bandwürmer oder auch gegen Zecken.
In Ländern außerhalb der EU gelten jeweils unterschiedliche Vorschriften für die Einreise. Hier gilt es, sich frühzeitig zu informieren. Bei der Rückreise in die EU richten sich die Maßnahmen nach dem Tollwutschutz im jeweiligen Reiseland. Drittländer, die einen ähnlich vorbildlichen Schutz wie die EU-Länder haben, werden diesen gleichgestellt. Es gelten damit die gleichen Bedingungen wie bei der Einreise aus einem andern EU-Land.
Hinken die Standards im Drittland denen der EU hinterher, muss durch einen Bluttest-Nachweis ein ausreichender Tollwutschutz feststellbar sein. Dabei wird der Antikörperspiegel im getesteten Blut beurteilt. Es empfiehlt sich, diesen Test noch vor Antritt der Reise beim Tierarzt des Vertrauens vornehmen zu lassen. Fehlt dieser wichtige Nachweis droht eine dreimonatige Wartezeit vor der Wiedereinreise des betreffenden Hundes.
Für Urlauber ist gerade deshalb Vorsicht geboten, weil zu diesen Ländern auch die Türkei, Marokko, Tunesien oder ägypten - also beliebte Reiseziele der Deutschen - zählen. Und: Diese Regelungen gelten auch für Hunde, die aus den genannten Ländern mitgebrachte werden.
Wer eine Auslandsreise mit Hund plant, sollte sich also in jedem Fall frühzeitig beim Tierarzt informieren. Damit dieser je nach Reisebestimmung des Ziellandes die geeigneten Maßnahmen ergreifen kann.