Katzen-News

08.09.2008

14:01

Einreisebestimmungen

Was man beim Grenzgang mit Katze beachten muss

Urlaub mit Katze? Für viele Stubentiger ist das eher keine Wunschvorstellung. Doch auch wenn unsere Samtpfoten am liebsten im eigenen Revier bleiben, zumindest kürzeren Trips mit Katze an Bord steht eigentlich nichts im Wege. Da dabei auch schon mal Ländergrenzen überschritten werden, geben wir hier wichtige Hinweise zu den Einreisebestimmungen unserer direkten Nachbarn:

Im Allgemeinen gelten die Regeln der Europäischen Union:

Mit Datum 1.10.2004 gilt die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren. Diese betrifft alle EU-Mitgliedsstaaten sowie die Einreise aus Drittländern. Ziel der Regelung ist es, der Einschleppung und Verbreitung der für Tier und Mensch tödlichen Tollwut noch besser vorzubeugen. Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Dazu besteht eine ISO-Norm. Sollte der eingesetzte Chip dieser nicht entsprechen, muss ein geeignetes Lesegerät mitgeführt werden. Bis 2011 gilt zudem eine Ausnahmeregelung, nach der auch eine gut lesbare Tätowierung zur Erkennung des Tieres herangezogen werden kann.
  • Ein Heimtierausweis muss bei allen Reisen mitgeführt werden. In diesem muss vom Tierarzt eine nach bestimmten Vorgaben erfolgte Tollwut-Impfung bestätigt werden.

In Frankreich besteht zudem die Sonderregelung, dass die Einreise auf fünf Heimtiere, die älter als drei Monate sind, beschränkt wird. In allen anderen Nachbarländern gelten die Regelungen der EU-Verordnung.

In der Schweiz gelten seit 2007 Regelungen, die denen der EU entsprechen.

Katzenpartner-plus wünscht allen reiselustigen Haltern problemlose Trips in unsere Nachbarländer!

Ausführliche Informationen zum Thema lassen sich auch unter www.verbraucherministerium.de finden.


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