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Der Druck der Bauernverbände hat Wirkung gezeigt: Die geplante Verordnung zur Rindertuberkulose wird zunächst um zwei Monate verschoben. Damit kommt es auch erstmal nicht zu den geplanten Pflichtuntersuchungen, die Bund und Länder als Reaktion auf vereinzelte Fälle der Rinderkrankheit durchführen lassen wollten.
Den Status "tuberkulosefrei" trägt Deutschland übrigens seit dem 1. Juli 1996 - seitdem wird die Toleranzgrenze von 0,2 Prozent des Gesamtbestandes nicht überschritten. Gerungen wird nun weiterhin um einzelne Untersuchungsmaßnahmen. So hätte etwa die allgemeine Hautdicken-Untersuchung einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeutet und die Landwirte auch in der Durchführung vor Probleme gestellt.
In den nun andauernden Diskussionen zum Verordnungsentwurf steht neben den Untersuchungsmethoden und der Finanzierung auch die Milchabholung im Falle verdächtiger oder positiver Befunde auf dem Programm. Im Sinne der Landwirte wollen die Bauernverbände weiteren Einfluss auf die endgültige Verordnung zur Rinder-Tuberkulose nehmen.