FAQ

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    Gibt es Rabatte für langjährige Kunden?

    Wenn Sie mit uns einen längerfristigen Vertrag über 10 Jahre abschließen, gewähren wir Ihnen von vornherein einen Laufzeitrabatt von 20 %. Bei 5-Jahresverträgen sind dies noch 10 %, während bei 1-Jahresverträgen eine Laufzeitrabattierung nicht möglich ist. Um Ihren genauen Beitrag unter Berücksichtigung aller Rabatte zu berechnen, nutzen Sie bitte einfach unseren Online-Rechner zum Hunde-OP-Schutz.

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    Gibt es Rabatte für besonders ausgebildetet Hunde – z. B. Blindenhunde?

    Ja. Rettungshunde, Therapiehunde, Blindenhunde oder Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung erhalten – gegen entsprechenden Nachweis (Fotokopien sind ausreichend) – 10 % Beitragsrabatt. Gleiches gilt übrigens auch, wenn Herrchen oder Frauchen einen Hundeführerschein mit dem zu versichernden Hund gemacht haben. Um Ihren genauen Beitrag unter Berücksichtigung aller Rabatte zu berechnen, nutzen Sie bitte einfach unseren Online-Rechner zum Hunde-OP-Schutz.

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    Gibt es Rabatte bei der Versicherung von mehreren Hunden?

    Bei Versicherung von zwei und mehr Hunden erhält jeder versicherte Hund einen Mehrhunde-Rabatt in Höhe von 10 %. Um Ihren genauen Beitrag unter Berücksichtigung aller Rabatte zu berechnen, nutzen Sie bitte einfach unseren Online-Rechner zum Hunde-OP-Schutz.

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    Rechnen Sie mit dem Tierarzt oder Tierklinik direkt ab?

    Der Hunde-OP-Schutz der Uelzener ist ihre private Krankenversicherung für den Hund. Wie bei den Menschen und ihrer privaten Krankenversicherung üblich, bezahlen auch Sie bitte erst die Rechnung bei Ihrem Tierarzt. Im Anschluss daran senden Sie uns bitte die Originalrechnung für die Rückerstattung zu.

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    Wie ist der Ablauf im Versicherungsfall, d. h. wenn mein Hund operiert werden muss?

    Zunächst entscheiden Sie, welcher Tierarzt, welche Tierklinik die Behandlung Ihres Tieres vornehmen soll. Geht es Ihrem Hund wieder besser, benötigen wir die Originalrechnung des behandelnden Tierarztes. Diese muss nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstellt sein. Andere Gebührenordnungen – z. B. klinikeigene – können nicht berücksichtigt werden. Folgende Informationen müssen aus der Tierarztabrechnung hervorgehen:

    • Ihr Name und Ihre Anschrift
    • das Datum der Operation
    • Name und genaue Beschreibung des Tieres (möglichst bitte mit Täto- oder Chip-Nummer)
    • die Diagnose
    • die berechneten Leistungen unter Angabe der in der Gebührenordnung dafür vorgesehenen Kennziffer (entfällt bei Rechnungsvorlage aus dem Ausland)
    • der Rechnungsbetrag

    Sowie Ihre Versicherungsscheinnummer und – falls noch nicht bei uns bekannt – Ihre Bankverbindung für die Überweisung des Erstattungsbetrages. Um eine zügige Bearbeitung sicher zu stellen, senden Sie die Originalrechnung bitte direkt und spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem letzten Behandlungstag an:

    Uelzener Versicherungen
    Abteilung TK-Schaden
    Postfach 2163
    29511 Uelzen

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    Welche Operationen sind versichert – welche nicht?

    In den Allgemeinen Bedingungen für den Hunde-OP-Schutz (ABHO) finden Sie eine Übersicht über die versicherten Operationen und Leistungen ( z. B. Tumore, Magendrehung, Kreuzbandriss etc.)  Von A(uge) bis Z(ahn) sind jeweils der letzte Untersuchungstag vor der Operation, der Operationstag und zehn Tage nach der Operation Gegenstand der Versicherung. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind z. B. folgende Kosten:

     

    • Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
    • Ergänzungsfuttermittel und Diätfutter
    • Folgen von Mängeln und Krankheit, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten
    • Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen (z. B. Hüftgelenksdysplasie, Kryptorchismus)
    • Kastration und Sterilisation (unabhängig von einer medizinischen Indikation)
    • Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versicherten Tieres
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    Werden alle Operationskosten übernommen oder gibt es Erstattungsgrenzen?

    Die bedingungsgemäß versicherten Kosten werden übernommen. Dies ist auch bei mehreren Operationen in einem Jahr der Fall. Erstattungsgrenzen wie z. B. „maximal 1.000 EUR im Jahr“ gibt es im Uelzener Hunde-OP-Schutz nicht.

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    Werden die Kosten für Sterilisation und Kastration übernommen?

    Nein, diese tierärztlichen Leistungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

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    Gibt es Wartezeiten für den Versicherungsschutz?

    Im Hunde-OP-Schutz gibt es für alle Hunde bzw. Rassen eine einheitliche Wartezeit von 30 Tagen. Sie gilt bei Krankheit und Unfall gleichermaßen.

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    Wird bei Tod oder Verkauf ein Nachweis für die Versicherung benötigt?

    Ein kurzes, formloses Schreiben mit Nennung Ihrer Anschrift, der Versicherungsnummer und Nennung des Todes- bzw. Verkaufstages ist ausreichend.

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    Ist mein Hund trotz einer Vorerkrankung versicherbar?

    Es wird stets der Einzelfall geprüft. Liegen Vorerkrankungen vor, wird evtl. ein tierärztlicher Bericht angefordert. Unter Umständen kann es dann zu Ausschlüssen aus dem Versicherungsschutz kommen. Eine Totalablehnung gibt es äußerst selten. Im Einzelfall wird dann ein individuelles Angebot erstellt.

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    Ist eine Übernahme der Versicherung bei Kauf/Verkauf des Hundes möglich?

    Eine Vertragsübernahme auf den neuen Hundebesitzer ist nicht möglich.

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    Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?

    Auslandsaufenthalte bzw. -reisen sind bis zu einer vorübergehenden Dauer von sechs Monaten mitversichert.

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    Welche Kosten werden nach einer Behandlung im Ausland erstattet?

    Maximal die bedingungsgemäß versicherten Kosten nach der bundesdeutschen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

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    Bietet die Uelzener auch eine Krankenvollversicherung für Hunde an?

    Nein. Neben dem Hunde-OP-Schutz bietet die Uelzener noch die HundeSicher plus - Versicherung.

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    Ist das Chippen bzw. Tätowieren Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung?

    Nein. Entsprechende Kennzeichnungen des Tieres sind keine Voraussetzung für die Annahme der Tiere. Sie helfen jedoch bei Verlust des Hundes.

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    Sind regelmäßige Impfungen Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung?

    Nein. Die versicherten Tiere sollten aber trotzdem entsprechend der Empfehlungen der praktizierenden Tierärzte geimpft sein. Impfungen können vor unter Umständen tödlich verlaufenden Infektionskrankheiten schützen. Ohne die empfohlenen Impfungen besteht ein erhöhtes Krankheitsrisiko.

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    Muss ich einen bestimmten Tierarzt oder Tierärztin wählen?

    Selbstverständlich: „Nein!“ Sie kennen Ihren Tierarzt und vertrauen ihm. Sie alleine entscheiden über den Tierarzt oder gar die Tierklinik, in der Ihr Hund behandelt bzw. operiert werden soll.

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    Sind alle Hunderassen versicherbar?

    Ja. Es werden keine Hunderassen vom Hunde-OP-Schutz ausgeschlossen. Bei Antragstellung werden jedoch Fragen zur Gesundheit des Hundes gestellt. Ob ein kranker Hund dann versicherbar ist oder nicht – wird nach individueller Prüfung im Einzelfall entschieden.

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    Gibt es Beitragsunterschiede nach Hunderassen?

    Nein. Bei allen Rassen wird derselbe Beitrag zugrunde gelegt. Evtl. Beitragsunterschiede sind auf die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder weitere Rabattierungen für eine längere Vertragslaufzeit, besondere Ausbildung der Tiere oder den Mehrhunde-Rabatt zurückzuführen.

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    Gibt es Altersbegrenzungen für die Aufnahme in die Versicherung?

    Ja, Hunde können erst ab dem vollendeten 2. Lebensmonat versichert werden. Darüber hinaus gilt, werden Hunde erst nach ihrem 5. Geburtstag zum Hunde-OP-Schutz angemeldet, beträgt die Erstattung im Schadenfall statt 100 % = 80 %. Nach oben gibt es jedoch keine weiteren Altersbeschränkungen. Somit können also z. B. auch 10 Jahre alte Hunde noch versichert werden.

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    Was bedeutet 1facher oder 2facher Satz der GOT?

    In der Gebührenordnung für Tierärzte – kurz GOT genannt – sind für die einzelnen tierärztlichen Leistungen genaue Gebührensätze festgelegt. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung, zeitlichem Aufwand oder örtlichen Verhältnissen, können die Tierärzte bei der Abrechnung zwischen dem 1fachen bis 3fachen Gebührensatz frei auswählen. Unseren Erfahrungen nach deckt der 2fache Satz der Gebührenordnung die meisten Fälle ab.

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    Was bedeutet Gebührenordnung für Tierärzte – oder GOT?

    Die Gebührenordnung für Tierärzte – kurz GOT genannt – ist eine von der Bundesregierung erlassene Verordnung. Sie ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend, und schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie ist mit Wirkung vom 30. Juni 2008 geändert worden. Unter Bezug auf das Änderungsdatum werden so die aktuellen Werte zugrunde gelegt.

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