Fohlen-Leibesfrucht

Der einzige Versicherungsschutz, der bereits vor der Geburt beginnt.

Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt. Mögliche Versicherungssummen:

1.500 EUR Versicherungssumme


2.000 EUR Versicherungssumme


Enschädigung
:
Ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall = 50 Prozent.

Ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl = 80 Prozent.

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