Ganz wichtig für Reiter: Eine Grundfähigkeits-Zusatzversicherung stellt sicher, dass Sie bei Verlust einer wichtigen alltäglichen Fähigkeit, einer sogenannten Grundfähigkeit*, ab sofort eine monatliche Rente ausgezahlt bekommen.
Wer also nach einem Unfall oder krankheitsbedingt zum Beispiel nicht mehr sehen, sprechen, greifen, sich bücken oder tragen kann, erhält jeden Monat seine "Grundfähigkeitsrente". Beiträge sind nicht mehr zu zahlen, und Ihre Reiterrente setzt ab dem 67. Lebensjahr ein.