Single & Familien News

31.08.2009

09:06

Mehr Geld für Eltern – das ist zu beachten

Durch die Erhöhung des Kindergeldes Anfang 2009 haben beispielsweise Familien mit drei Kindern am Ende des Jahres im Schnitt 432 Euro mehr in der Kasse. Wer ein paar Tipps beachtet kann dieses Mehrgeld auch dauerhaft sichern.

So wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Befindet sich der Zögling noch in einer Ausbildung, erhält man sogar bis zu dessen 25. Lebensjahr das Kindergeld. Die einzige Bedingung: die Einkünfte des Kindes dürfen 7680 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Ist dies der Fall, kann man durch die „neue“ alte Pendlerpauschale eine Rückzahlung des Kindergeldes erwirken, bzw. die Rückzahlung automatisch zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kindergeldantrag einen Vorläufigkeitsvermerk getragen hat oder gegen die Ablehnung des Antrags Einspruch eingelegt wurde. Überschreitet das Kind die Grenze von 7680 Euro im Jahr, sollte es mit dem Ausbildungsbetrieb eine Entgeltumwandlung in Form einer betrieblichen Altersvorsorge vereinbaren. Die Einkünfte rutschen nach unten, das Kindergeld wird weiter gezahlt und ihr Kind tut etwas fürs Alter.

Erhöhung des Kinderfreibetrags in 2009

Auch der Kinderfreibetrag erfuhr 2009 eine Erhöhung um geschlagene 216 Euro. Um sich auch langfristig mehr Geld zu sichern, sollte man die Absetzmöglichkeiten nicht vergessen. So kann man bei der Kinderbetreuung bis zu 6.000 Euro im Jahr absetzen. Solange es einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, kann diese Betreuung sogar die Oma oder die Nachbarin übernehmen!

Auch Geld für Haushaltshilfen, Gartenarbeiter oder Pflegekräfte für Familienangehörige durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte oder Dienstleistungsunternehmen kann man steuerlich geltend machen. Bis zu 20.000 Euro kann man so absetzen; 20 Prozent davon, also maximal 4000 Euro werden zurückerstattet.

Auch das Schulgeld absetzbar

Eine Absatzmöglichkeit bietet auch das Schulgeld bis 3000 Euro bei privaten Schulen oder Schulen im Ausland. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule einen Abschluss bietet, der vom Kultusministerium anerkannt wird.

Eine weitere Neuerung in Sachen Elterngeld lässt es seit dem 1. Februar auch zu, dass berufstätige Omas oder Opas die Betreuung des Kindes übernehmen und sich dafür freistellen lassen. Dafür müssen die Großeltern im gleichen Haushalt leben und ein Elternteil des Kindes muss entweder minderjährig sein, noch die Schule besuchen oder sich im letzten Ausbildungsjahr befinden. Das Geld an die Eltern wird in dieser Großelternzeit weiter ausbezahlt!


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