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Junge Eltern haben häufig den Wegfall eines kompletten Einkommens zu verkraften, weil einer der Partner zuhause beim Neugeborenen bleibt. Dies sorgt in einer ohnehin schwierigen Lebenslage für zusätzlichen finanziellen Druck. Als Gegenmaßnahme hat der Gesetzgeber das Elterngeld eingeführt.
Die Höhe dieses monatlichen Ersatzeinkommens beträgt 67 Prozent des wegfallenden Einkommens. Dabei werden allerdings mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro ausgezahlt. So gilt der Mindestsatz auch, wenn zuvor kein Gehalt bezogen wurde. Das Elterngeld fließt über einen Zeitraum von 14 Monaten, wobei die Eltern diese Zeit frei untereinander aufteilen können.
Seit dem 1. Januar 2009 gelten die Regelungen zum Elterngeld mit folgender Einschränkung: Der Vater muss nun mindestens zwei der 14 Monate selbst nehmen, sonst wird die Elterngeld-Zeit auf zwölf Monate begrenzt. Unter bestimmten Bedingungen können neuerdings auch Großeltern in Elternzeit gehen, allerdings erhalten sie dabei kein Elterngeld.
Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung soll es zu weiteren finanziellen Aufbesserungen für Eltern kommen. So soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind um je zehn Euro auf dann 164 Euro erhöht werden, außerdem soll eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erfolgen.