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Nur noch wenige Wochen, dann heißt es wieder: Frohes neues Jahr! Und pünktlich zum Jahreswechsel stehen erneut einige gesetzliche änderungen ins Haus, die sich auch auf Ihr Leben bzw. Ihren Geldbeutel auswirken werden. Und während sich die Neuerungen von Seiten der Politik bei vielen Rentnern eher nachteilig auswirken, können Arbeitnehmer mit mittleren Einkommen und mehreren Kindern sogar auf ein mehr in der Kasse hoffen.
Gesetzliche Krankenversicherung - Einheitssatz wird angehoben
Ab dem 01.01.2009 liegt der Einheitssatz bei 15,5 Prozent (Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent).
Außerdem wird die Versicherungspflichtgrenze auf 48.600 (statt bislang 48.150) Euro festgesetzt. Viele Versicherte trifft dies durchaus empfindlich: ihre Beiträge steigen.
Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze steigt
In 2009 wird die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 43.200 auf 44.100 Euro pro Jahr bzw. 3.675 (bisher 3.600) Euro im Monat steigen.
Rentenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze erhöht
Auch bei der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze: In den alten Bundesländern wird um 100 Euro auf 5.400 Euro je Monat erhöht und in den neuen Bundesländern um 50 Euro auf 4.550 Euro.
Arbeitslosenversicherung - Niedrigerer Beitragssatz
Der neue Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 2,8 Prozent (bisher 3,3) gilt bis zum 30. Juni 2010. Danach steigt er wieder auf 3,0 Prozent an. Profitieren werden allerdings nur Arbeitnehmer, denn da Rentner keine Beiträge zahlen, ergeben sich für diese keine Einsparungen.
Kindergeld wird erhöht
Freudige Nachricht für alle Eltern: Mit dem Jahreswechsel gibt es für die ersten beiden Kinder je zehn Euro mehr im Monat. Bei allen weiteren Kindern sind es sogar 16 Euro mehr. Dabei haben vor allem Durchschnitts- und Niedrigverdiener Vorteile, denn gleichzeitig steigen die Freibeträge nur um rund 200 (auf nunmehr 6.000 Euro), was das Plus für Eltern mit höheren Einkommen etwas schmälert.
Hauptschulabschlüsse werden staatlich gefördert
Ab 2009 hat jeder Arbeitslose ohne Hauptschulabschluss Anspruch auf eine schulische Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Wohngeld - Erhöhung kommt früher
Die Erhöhung des Wohngeldes kommt schon am 1. Oktober und damit drei Monate früher als zunächst geplant. Betroffen sind etwa 800.000 Haushalte - sie erhalten nun rückwirkend 142 statt 92 Euro Wohngeld.
Der Bund der Steuerzahler erkennt in den änderungen einen positiven Effekt für Geringverdiener und Familien mit vielen Kindern. Die Experten errechneten beispielhaft, dass ein Elternpaar mit zusammen 50.000 Euro Jahresbruttoeinkommen und einem Kind insgesamt um 95 Euro im Jahr entlastet wird. Bei 70.000 Euro an gemeinsamem Einkommen und drei Kindern liegt die Entlastung bei 344 Euro. Ein kinderloses Paar mit
zusammen 90.000 Euro im Jahr kommt hingegen auf knapp 100 Euro mehr Sozialabgaben.
Sie haben Fragen zu einer der gesetzlichen änderungen? Dann nutzen Sie doch die vielseitigen Beratungsangebote der Uelzener Versicherungen!