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Nasses Laub, Schnee und Glatteis - in der kalten Jahreszeit ist das Unfallrisiko für Fußgänger und Fahrradfahrer ein ständiger Begleiter. Für die Sicherheit auf ihren Grundstücken sind Haus- und Grundeigentümer selbst verantwortlich. Bei entsprechenden Witterungsbedingungen ist daher Streuen, Fegen und Schneeräumen angesagt. Auch wenn der Hauseigentümer den Winterdienst auf seine Mieter überträgt, haftet er für entstehende Schäden.
Wann und wie Schnee, Eis und Laub beseitigt werden müssen, ist in den kommunalen Straßenreinigungssatzungen geregelt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist Streuen wichtiger als Fegen. Empfehlenswert sind Streumittel wie Sand, Granulat oder Rollsplitt. Salz sollte wegen seiner Umweltschädlichkeit nicht verwendet werden.
Die Reinigungspflicht bei Schneefall und Eisglätte besteht normalerweise zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Je nach Witterung muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.
Wer sich nicht an seine Verpflichtungen hält, muss im Schadenfall tief in die Tasche greifen. Bricht sich ein Fußgänger bei einem Sturz auf einem ungereinigten Weg ein Bein, können sich die Kosten für Operation, Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld und möglichen Verdienstausfall schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren. Trotz dieses enormen Risikos verfügen nur 40 Prozent (!) der deutschen Haushalte über eine private Haftpflicht. Dabei springt sie schon für wenige Euro im Monat für Bewohner von selbst bewohnten Immobilien ein, wenn jemand wegen eines nachlässigen Winterdienstes zu Schaden kommt. Vermieter und Besitzer von unbebauten Grundstücken sind mit Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht gegen die Eventualitäten der Winterzeit abgesichert.
Quelle: Hauszeitung KleeBlatt der Uelzener Versicherungen