Die Pferde stehen in ihren Boxen im Stall, während der Corona-Pandemie ist es nicht leicht sein Tier täglich zu sehen.
Haltung

Pferdehaltung in Zeiten von Corona

15.04.2020

Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben auf den Kopf gestellt. Dennoch müssen Pferde und Ponys natürlich weiterhin artgerecht versorgt werden. Einige Einschränkungen beim Stallbesuch sind dennoch leider unumgänglich. Was aktuell geht und was nicht geht, das haben wir für Dich zusammengestellt.

Artgerechte Pferdeversorgung ist gesetzlich verankert. Das deutsche Tierschutzgesetz sagt ausdrücklich, dass Pferde artgerecht gehalten werden müssen. Dazu zählen auch regelmäßige Bewegung und die notwendige tiermedizinische Versorgung sowie Tätigkeiten wie Hufpflege.

Pferdehaltern soll es demnach erlaubt sein, sich unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin um ihr Pferd zu kümmern. Aber eines ist klar: Um die Pandemie in Deutschland einzudämmen, müssen alle Menschen ihren Beitrag leisten – auch Pferdebesitzer und Stallbetreiber.

Schließung von Sportstätten und Kontaktverbot während Corona

Seit Mitte März sind alle Sportstätten auf Erlass der Bundesregierung geschlossen. Darüber hinaus besteht seit dem 22. März 2020 ein vorübergehendes Kontaktverbot, das Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Nur Angehörige einer Familie sind von dieser Regel ausgenommen.

Nach Ansicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) müssen seitdem Reitunterricht, Schulbetrieb und Zusammenkünfte aller Art in Pferdesportanlagen eingestellt werden. Auch die Pferdebesitzer unterliegen Einschränkungen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie unumgänglich sind. So sind hygienische sowie regionale und bundesweite behördliche Vorgaben zu beachten.

Corona-Regeln im Umgang mit dem Pferd und anderen Einstellern

Angesichts dieser gesetzlichen Regelungen hält die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. (FN) folgendes für fachlich notwendig:

  • Alle Pferde müssen artgerecht gefüttert und gepflegt werden. Das bezieht auch das tägliche Ausmisten und Einstreuen sowie eine Kontrolle der Tröge und Tränken mit ein.
  • Der Gesundheitszustand jedes Pferdes muss täglich überprüft werden.
  • Der verantwortliche Betriebsleiter erstellt einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung der Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen. Darin werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall oder auf der Anlage befinden, zu minimieren.
  • Die Einbestellung von Tierarzt und Schmied muss erlaubt sein, sollte aber vom Betriebsleiter vorgenommen werden.
  • Alle Pferdebesitzer sollten den Kontakt zu anderen Einstellern sowie dem Stallpersonal vermeiden und einen Abstand von mehreren Metern einhalten.
  • Es dürfen auf einer Reitfläche von 20m x 40m maximal vier Pferde gleichzeitig bewegt werden.
  • Personen, die nicht für die Versorgung und Bewegung der Pferde zuständig sind, dürfen die Anlage nicht betreten. Dasselbe gilt für Personen mit Krankheitssymptomen.

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält diese Positionen derzeit ebenfalls für nachvollziehbar und berechtigt. Es gelten jedoch im Einzelfall die Regeln des jeweiligen Bundeslandes.

Notfallversorgung im Fall einer Ausgangssperre

Die FN rät für den Fall, dass die bisherigen Regeln der Kontakteinschränkung verschärft werden und eine Ausgangssperre greift, vorsorglich Notversorgungspläne zu erstellen. Die Uelzener bietet den kostenlosen Download einer Pferdenotfallvereinbarung sowie eine Pferdeinfo für die Boxentür unter https://service.uelzener.de/Downloads an.

Die Pläne sollen es den Stallbetreibern ermöglichen, mit minimalem Personalaufwand eine Notversorgung und Notbewegung der Pferde sicherzustellen. Medikamentenpläne und Futterbesonderheiten für die jeweiligen Pferde müssen zentral verfügbar sein.

In einigen Fällen sehen sich Stallbetreiber leider bereits jetzt gezwungen, ihre Anlagen für den Publikumsverkehr – also auch für Pferdebesitzer und Einsteller – zu schließen. Nach Auffassung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat ein Anlagenbetreiber das Recht dazu. Denn als Betreiber von Pferdesportanlagen sind sie dazu verpflichtet, die derzeit gültigen, behördlich angeordneten Maßnahmen umzusetzen und tragen dafür die Verantwortung. Eine Schließung ist aber nur möglich, wenn der Betreiber mit seinem Personal in der Lage ist, die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde sicherzustellen.

Besuch von Tierarzt und Hufschmied

Um die pferdegerechte Versorgung sicherzustellen, ist laut dem Tierschutzgesetz auch eine tierärztliche Versorgung im Notfall oder der Besuch des Hufschmieds unumgänglich. Aktuell dürfen Tierarzt und Hufbearbeiter also kommen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e. V. (FN) hält es aber für ratsam, dass in Pensionsställen und Vereinen ausschließlich die für den Betrieb verantwortliche Person Tierarzt oder Schmied auf den Hof bestellt.

Aktivitäten mit dem Pferd außerhalb der Reitanlage

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Pferde auch noch transportiert werden. Die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten legen fest, dass bei Erkrankungen oder Verletzungen eines Pferdes rechtzeitig ein Tierarzt hinzuziehen ist. Untersuchungen, Behandlungen und insbesondere Operationen von Pferden können häufig nicht im heimischen Stall durchgeführt werden, sodass der Transport des Pferdes in eine Tierklinik zu jeder Zeit möglich sein muss. Für solche Fälle eignet sich unsere kurzfristige Pferde-Transport-Versicherung, um Sie vor möglichen hohen Kosten zu schützen.

Equine Coronavirus (ECoV)

Seit 2010 ist zwar ein Coronavirus bei Pferden bekannt. Dieses Equine Coronavirus (ECoV) hat aber nichts mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu tun, das bei Menschen Covid-19 auslöst. Wer gesund ist, kann also weiterhin mit seinem Pferd in Kontakt sein. Grundsätzliche Hygieneregeln, die bereits vor der Verbreitung von Covid-19 empfohlen waren – wie das gründliche Händewaschen mit Seife vor und nach dem Tierkontakt – sollten jedoch Beachtung finden.

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