Pferde auf Reitplatz
Mensch.Tier.Wir.

Unsere Pferdehaftpflicht: Eine Versicherung für dich und dein Pferd

Das bietet dir unsere Haftpflichtversicherung
für dein Pferd

Neben der Pferde-Krankenversicherung und der Pferde-OP-Versicherung, gehört die Pferdehaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen für dein Pferd. Selbst wenn dich keine Schuld trägt, als Pferdehalter haftest du in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die dein Pferd verursacht. Daher ist eine Haftpflichtversicherung für dein Pferd als Schutz für Pferdebesitzer unverzichtbar. Unsere Versicherung reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab.

Einen detaillierten Überblick der Versicherungssumme und weiteren versicherten Leistungen, kannst du unserer Leistungsübersicht entnehmen.

  • 1.Gast- und Fremdreiterrisiko
  • 2.Flurschäden und Weiderisiko
  • 3.Mietsachschäden (Stallungen, Boxen mit 150 € Selbstbeteiligung je Leistungsfall)
  • 4.Reiten mit ungewöhnlicher und gebissloser Zäumung, Reiten ohne Sattel
  • 5.Teilnahme an Pferdeveranstaltungen (Wanderritt, Pferderennen)
Tarifrechner
basis ab 9,69 €/Monat

Die Pferdehaftpflichtversicherung basis deckt die notwendige gesetzliche Haftpflicht für dein Pferd ab.

Zum Angebot
  • 5 Millionen € Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung für dich als Halter:in oder von dir bestimmte Tierhüter:innen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
  • Vertretung vor Gericht im Leistungsfall
  • Turnierteilnahme
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premium ab 12,70 €/Monat

Die Pferdehaftpflichtversicherung premium bietet einen höheren Schutz vor finanziellen Folgen aus der gesetzlichen Haftpflicht.

Zum Angebot
  • 10 Millionen € Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung für dich als Halter:in oder von dir bestimmte Tierhüter:innen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
  • Vertretung vor Gericht im Leistungsfall
  • Turnierteilnahme
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premium plus ab 13,49 €/Monat

Die Pferdehaftpflichtversicherung premium plus gibt einen voll umfassenden Schutz vor finanziellen Folgen aus der gesetzlichen Haftpflicht.

Zum Angebot
  • 15 Millionen € Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Absicherung für dich als Halter:in oder von dir bestimmte Tierhüter:innen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
  • Vertretung vor Gericht im Leistungsfall
  • Turnierteilnahme
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Unsere Pferdehaftpflicht-Tarife vergleichen

Mitversicherte Leistungen in der Tarifvariantebasispremiumpremium plus
Deckungssummen
Für Personenschäden 5 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €
Für Sachschäden 5 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €
Für Vermögensschäden 5 Mio. € 10 Mio. € 15 Mio. €
Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
Reitbeteiligung i
mit Regressverzicht
gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, bei Schäden durch das gehütete Pferd
Mietsachschäden
An Stallungen, Reithallen, am Offenstall
An gemieteten Boxen i
Selbstbeteiligung: 150 € je Schadenfall
Am geliehenen und gemieteten Pferdeanhänger i
Selbstbeteiligung: 20 %, mindestens 150 € je Schadenfall
Forderungsausfallversicherung
Ab einer Forderungshöhe von 2.500 € wird die gesamte Forderung beglichen
Bis zur Deckungssumme
Allgemeine Leistungen
Flurschäden
Weiderisiko i
keine Vorschriften zur Zaunhöhe, auch mit Fremdpferden
Ungewollter / gewollter Deckakt
Mitversicherung von Fohlen i
ab Geburt bis zum 1. Geburtstag
Auslandsaufenthalte bis zu 12 Monate i
außer Kanada, USA und US-Territorien
Rettungs- und Bergungskosten
Vertretung vor Gericht im versicherten Schadenfall
Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Führen / Reiten des Pferdes
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
Reiten ohne Sattel
Mitführen eines Handpferdes
Führen eines Pferdes ohne Halfter /ohne Trense
Veranstaltungen
Turnierteilnahme
Teilnahme an Wander- und Distanzritten
Teilnahme an Pferderennen
Teilnahme an Schauen
Beitragsnachlässe
Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadenfall 15 % 15 % 15 %
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Tarif premium
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Tarif premium plus
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Pferdehaftpflicht - FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Pferdehaftpflichtversicherung zu einem späteren Zeitpunkt noch aufstocken/herunterstufen?

Ja, die Haftpflicht-Versicherung kann innerhalb aller Tarifvarianten gewechselt werden.

Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

Ja, bis zu einem Jahr (außer USA/Kanada, US-Territorien).

Sind Fremd- und Gastreiter in der Haftpflichtversicherung meines Pferdes mitversichert?

Ja, Fremd- und Gastreiter sind in unserem Versicherungsumfang mitversichert.

Was kostet es, wenn ich eine Reitbeteiligung in der Versicherung mit aufnehmen möchte?

Die Aufnahme einer Reitbeteiligung ist kostenlos bei uns mitversichert.

Gibt es eine vorgeschriebene Zaunhöhe in der Pferdehaftpflichtversicherung?

In unseren Tarifen gibt es keine Auflagen bezüglich der Zaunhöhe.

Darf ich ohne Sattel und gebisslos gezäumt reiten?

Ja, hierzu gibt es keine Auflagen bei uns.

Was sind die Unterschiede der 3 Tarife der Tierhalterhaftpflicht für Pferde?

Die Tarife unterscheiden sich im Leistungsumfang. In dieser Leistungsübersicht siehst du alle drei Tarife im direkten Vergleich.

Was bedeutet Forderungsausfallschutz und ist dieser in der Pferdehaftpflicht inbegriffen?

Die Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung, die in vielen leistungsstärkeren Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. Beinhaltet dein Versicherungsvertrag diese Leistung, kann deine private Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Schäden übernehmen, die ein Dritter dir verursacht. Normalerweise kommen Schuldige nach einem verursachten Schaden über eine Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzforderungen auf. Die Ausfalldeckung greift, sollte der Schädiger nicht selbst über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen oder für den Leistungsfall aufkommen können. Die Forderungsausfalldeckung der Versicherung greift üblicherweise unter diesen Bedingungen: Du weißt, wer dir den Schaden verursacht hat. Der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt, indem du gerichtlich einen Titel gegen ihn erwirkt hast. Für den Schaden kommt keine andere Versicherung (wie etwa deine Hausratversicherung) auf. Bei unserer Pferdehaftpflichtversicherung wird ab dem Premiumtarif ab einer Forderungshöhe von 2.500 € die gesamte Forderung bis zur Deckungssumme beglichen.

Warum sind Angehörige in der Haftpflichtversicherung für Pferde nicht versichert?

Angehörige sind nicht immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schäden von Angehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, sind ausgeschlossen. Im Kern geht es dabei um eine räumliche Abgrenzung zwischen einzelnen Familienangehörigen. Dabei wird im Versicherungswesen von der häuslichen Gemeinschaft gesprochen, wenn sich mehrere Personen den Lebensmittelpunkt teilen – sie also unter einem Wohnsitz gemeldet sind. Aus dieser Tatsache heraus können sich natürlich unterschiedliche Verflechtungen im Alltag ergeben. Eine häusliche Gemeinschaft ist zum Beispiel bei Ehegatten und Lebenspartnern sowie (minderjährigen) Kindern und Eltern wahrscheinlich. Folgt man dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, ergibt sich die Annahme einer häuslichen Gemeinschaft besonders für Angehörige, zu denen folgende gehören: Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Kinder, Stiefkinder/Adoptivkinder, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwister.

Beispiel: Die Tochter der Versicherungsnehmerin lebt mit dieser in häuslicher Gemeinschaft. Die Tochter führt das Pferd, Pferd reißt sich los und die Tochter wird an der Hand verletzt. Es greift hier der bedingungsgemäße Ausschluss.

Die Tochter des Versicherungsnehmers lebt in Köln und besucht die Mutter in Kiel. Die Tochter führt das Pferd, Pferd reißt sich los und die Tochter wird an der Hand verletzt. Hier besteht Versicherungsschutz für die Ansprüche der Tochter, da keine häusliche Gemeinschaft vorliegt.

Mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige (z. B. Ehegatte und Kinder) genießen im Umgang mit dem Pferd Versicherungsschutz wie der Versicherungsnehmer selbst, wenn sie einem Dritten einen Schaden zufügen.

Sind Fremdreiter auch ohne Namensnennung in der Pferdehaftpflicht versichert?

Ja, Fremdreiter sind auch ohne Namensnennung versichert.

Ist der Anhänger bei einer Transportversicherung mitversichert?

Nein, der Anhänger muss über eine eigene KFZ-Versicherung versichert werden.

Was bedeutet Regressverzicht und wie beeinflusst es meine Pferdehaftpflichtversicherung?

Bei der Reitbeteiligung verzichten wir auf Regressansprüche gegenüber der Reitbeteiligung, wenn durch ihr Verschulden mit dem Pferd ein Schaden an einer dritten Person entsteht. Beispiel: Die Reitbeteiligung reitet über eine rote Ampel und läuft mit dem Pferd vor ein Auto. An dem Auto entsteht ein großer Schaden. Der Leistungsfall entsteht durch das Verschulden der Reitbeteiligung. Denn das Pferd sieht nicht, dass die Ampel rot ist und man dort warten muss, bis sie grün wird. Das Pferd gehorcht lediglich den Befehlen der Reitbeteiligung. Der Leistungsfall wird von uns reguliert.

Was ist der Unterschied zwischen Reitbeteiligung und Gastreiter?

Eine Reitbeteiligung hat regelmäßigen Umgang mit dem Pferd (z. B. 2x in der Woche), ein Gastreiter sitzt hin und wieder auf dem Pferd. Beide sind in der Pferdehaftpflicht kostenlos mitversichert.

Was bedeutet Mehrpferdetarif bei der Pferdehaftpflichtversicherung?

Der Mehrpferdetarif ist die günstigste Variante eine Versicherung bei der Uelzener bei einem Pferdebestand von mehr als 3.

Bis wann kann ich einen Leistungsfall melden?

Ein Leistungsfall ist laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich zu melden, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden.

Ab wann kann ich eine Haftpflichtversicherung für mein Pferd abschließen?

Du kannst dein Pferd in der Haftpflichtversicherung versichern, sobald du es bekommst bzw. abholst.

  • Deinen Schadensfall noch leichter online melden

    Du kannst bequem von überall und jederzeit Deine Tierarztrechnung einreichen. Dafür brauchst Du nur Deine verifizierte E-Mail Adresse, Deine Versicherungsnummer und ein Foto von Deiner Rechnung.

    Hier Schadensfall online melden